DER KAMMERHERR in «Der Bund der Jugend»

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    3. Akt

    Der Kammerherr und Monsen 

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    DER KAMMERHERR: Ich verstehe Sie. Aber mein Verfahren kann ich vor Gott und den Menschen verantworten! Als nach der Trennung von Dänemark das Land in Not war, half mein seliger Vater über seine Kräfte. Dadurch kam ein Teil unserer Güter an die Familie Hejre. Zu was führte das? Es saßen Geschöpfe von Fleisch und Blut auf diesen Gütern, und die litten unter Daniel Hejres unkluger Verwaltung. Er ließ die Wälder abholzen zum Schaden, ja, ich kann wohl sagen zum Unglück des Distrikts. War es nicht geradezu meine Pflicht, solches zu hindern, wenn ich konnte? Und ich konnte es; ich hatte das Gesetz auf meiner Seite; ich habe also mit gutem Fug mein Allodialrecht wieder geltend gemacht.

    FJELDBO: Auch ich hab' mich nicht gegen das Gesetz vergangen.

    STENSGARD: Aber gegen Ihr eigenes Bewußtsein, gegen Ihr Gewissen, das Ihnen hoffentlich noch nicht ganz abhanden gekommen ist. Und wie haben Sie nicht Brauch und Ordnung hier zerstört? Wie haben Sie nicht die Achtung untergraben, die der Reichtum wecken sollte! Man fragt nicht mehr danach, wie ein Vermögen erworben ward, oder wie lange es im Besitz einer Familie gewesen ist; man fragt nur noch: wieviel hat der oder der? Und danach wird er beurteilt. Unter all diesen Dingen leide auch ich; wir beide sind gewissermaßen Kameraden geworden; man nennt uns zusammen, weil wir die beiden größten Grundbesitzer hier sind. Das dulde ich nicht! Ich will es Ihnen einmal für allemal sagen: das habe ich gegen Sie.

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